Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi
Das Handyverbot am Steuer gilt auch, wenn das Telefon als Navigationsgerät genutzt wird. Der Begriff der Benutzung schließe sämtliche Bedienfunktionen mit ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss mit. Wenn der Autofahrer das Gerät dafür aufnehme oder halte, verstoße er gegen Paragraph 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung.
Das Bonner Amtsgericht hatte einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt, der während der Fahrt die Navigationshilfe des Handys eingestellt hatte. Das OLG lehnte seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ab. (Az: 81 Ss-OWi 49/08).
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